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Psychische Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht

Seit 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, die psychische Gefährdung ihrer Beschäftigten zu ermitteln. Dennoch wissen viele Unternehmer nicht, wie sie Faktoren, die die Psyche belasten, überhaupt konkret erfassen können.

 

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Das Gesetz regelt, dass zur Gefahrenverhütung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen sind (§ 5 Abs. 1 und 2 ArbSchG). Der Arbeitgeber muss aufgrund des Ergebnisses der Beurteilung dann die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen. Beides ist zu dokumentieren (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).

 

Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind neuerdings auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen. So heißt es jetzt in § 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes: „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Auch wurde die (bisherige) Herausnahme von Kleinbetrieben (bis max. 10 Beschäftigte) aus der Dokumentationspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 ArbSchG gestrichen.

 

Fragt man Arbeitnehmer/-innen, was ihre Leistungsfähigkeit und Motivation beeinträchtigt, beziehen sich die Antworten meist auf einen oder mehrere der folgenden Bereiche:

  • Arbeitsaufgabe
  • Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz
  • Arbeitsorganisation, Strukturen und Prozesse
  • Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima

Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung werden dementsprechend nicht die Mitarbeiter/-innen, sondern die Arbeitsbedingungen systematisch unter die Lupe genommen – stets mit dem Ziel, die Arbeit zu verbessern.

Gefährdungsbeurteilung – Ihr Nutzen

 

Mithilfe der psychischen Gefährdungsbeurteilung gewinnen Sie ein klares Bild davon, welche Faktoren die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten fördern oder behindern. Zugleich können Sie konkrete Maßnahmen definieren, um Schwächen in Ihrer Organisation zu begegnen und positive Aspekte weiter zu stärken.

 

Meist unterstützen Mitarbeiter/-innen den Prozess, wenn sie frühzeitig eingebunden und an der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen beteiligt werden. Eine psychische Gefährdungsbeurteilung kann so deutlich dazu beitragen, Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten zu verbessern und die Produktivität im Unternehmen zu erhöhen.

Gefährdungsbeurteilung – unser Vorgehen

 

Üblicherweise ermitteln wir die Belastungsfaktoren in einem gemeinsamen Workshop mit Ihnen und Ihren Mitarbeiter/-innen. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass zu den Problemfeldern gleich konkrete Lösungen erarbeitet werden können und Ihre Beschäftigten – derart eingebunden – erfahrungsgemäß mit hoher Motivation an die Umsetzung der Lösungen gehen.

 

Alternativ oder ergänzend kann die psychische Gefährdung auch über eine Umfrage oder die unmittelbare Begleitung der Beschäftigten im Betrieb identifiziert werden. Welches Vorgehen für Sie und Ihren Betrieb das passende ist, stimmen wir selbstverständlich in einem Vorgespräch mit Ihnen ab.